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Datenschutzaudit PDF Print E-mail

Unternehmen, die Teile ihrer Datenverarbeitung ausgelagert haben (Outsourcing), müssen sehr genau prüfen, ob sie zu Datenschutzaudits nach §11 des BDSG verpflichtet sind.

In vielen Fällen handelt es dabei um eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), obwohl es auf den ersten Blick vielleicht gar nicht so ersichtlich ist.

Fragen Sie uns, wir werden mit Ihnen zusammen die Sachlage genau prüfen und die richtigen Schritte einleiten.

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Seit dem 01.09.2009 sind Unternehmen in der Pflicht, ihre externen Datenverarbeiter zu auditieren. Eine Überprüfung muss bei neu begründeten Auftragsdatenverarbeitungsverhältnissen bereits vor Aufnahme der Datenverarbeitung durchgeführt werden und bei allen laufenden Verarbeitungen im Auftrag außerdem regelmäßig.

Diese Arbeit ist bei größerer Anzahl von Auftragsdatenverarbeitungen im Unternehmen neben dem Tagesgeschäft eines Datenschutzbeauftragten zeitlich nicht zu leisten. Daher bietet die da-con GmbH schnelle und unkomplizierte Abhilfe:

Wir überprüfen, wenn Sie möchten auch mit einem Sigel der Dekra Certification,  Ihre vertragliche Grundlage mit dem Datenverarbeiter. Dabei werden Auftrag und die Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen begutachtet.